Steuerfreigrenze in Polen
17.11.2009
Das polnische Finanzministerium hat beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2010 die Mehrwertsteuerfreigrenze von derzeitig 50.000 PLN (12 Tsd EUR) auf 150.000 PLN (EUR 36 Tsd) steigen wird...
Die Befreiung wird schrittweise angewandt, im Jahr 2010 wird der Anstieg 100.000 PLN erreichen und im 2011 wird es sich auf 150.000PLN erhöhen. Zur Zeit gehört die Freigrenze für die Mehrwertsteuer in Polen zu einer der niedrigsten in den EU-Ländern.
Die Möglichkeit der Umsetzung des Gesetzes über die Befreiung von der Mehrwertsteuer ist ein wesentlicher Vorteil für kleine Unternehmen. Infolgedessen werden die Betriebskosten erheblich reduziert. Die Unternehmen, deren Einkommen den Befreiungssatz nicht erlangt, sind nicht verpflichtet, die Buchhaltung zu führen und die MwSt-Erklärung vorzulegen.
Die Experten sind der Meinung, dass die Erhöhung der Steuerfreigrenze eine wichtige Unterstützung insbesondere für die Kleinunternehmer wird, denn es wird erlauben, sich den Unternehmen zu entwickeln, obwohl es für den Staatsbudget eine gewisse Last, wegen der Senkung des Staatseinkommens, ausmachen kann.
Quelle: Gazeta Prawna
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