Deutschland öffnet seinen Arbeitsmarkt für EU-Osteuropäer
Mai 2011
Ab dem 1. Mai 2011 öffnet Deutschland seinen Arbeitsmarkt uneingeschränkt für Arbeitnehmer aus den Staaten, die am 1. Mai 2004 in die Europäische Union aufgenommen wurden.
Ab dem 1. Mai 2011 öffnet Deutschland seinen Arbeitsmarkt uneingeschränkt für Arbeitnehmer aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn, die am 1. Mai 2004 in die Europäische Union aufgenommen wurden.
Bereits ab Januar 2011 brauchen polnische Arbeitnehmer keine Arbeitsgenehmigung mehr, um zeitlich befristete Arbeiten in bestimmten Branchen auszuführen. Diese Sektoren sind u.A.: Hotelgewerbe, Gastronomie, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Obst- und Gemüseverarbeitung. Ab 1. Mai dieses Jahres werden die polnischen Arbeitnehmer uneingeschränkt in allen Branchen in Deutschland arbeiten können. Die Zahl von Arbeitsangeboten in Deutschland ist in Arbeitsagenturen und im Internet schon gestiegen. Gemäß der Polnisch-Deutschen Handelskammer könnten sich zwischen 200.000 und 400.000 Polen für Arbeit in Deutschland entscheiden.
Zusammen mit Deutschland wird auch Österreich seinen Arbeitsmarkt öffnen. Diese beiden sind die letzten EU-Länder, die noch Beschränkungen für EU-Osteuropäer unterhalten, weil sie im Moment der EU-Ost-Erweiterung vorsorglich Barrieren einführten, die den Zugang zu ihren Märkten für maximal sieben Jahre verschlossen.
Deutschland gehört auch zu den EU-Ländern, die noch Beschränkungen für Rumänen und Bulgaren unterhalten. Der deutsche Arbeitsmarkt wird für diese Länder noch bis längstens 31. Dezember 2013 geschlossen bleiben. Für Bulgarien und Rumänien, die am 1. Januar 2007 der EU beigetreten sind, gelten dieselben siebenjährigen (2 Jahren+3+2) Übergangsregelungen. Während dieser Zeit brauchen Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien noch Arbeitsgenehmigungen. Sie erhalten spätestens 2014 freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Bis dahin erhalten sie Sonder-Arbeitsgenehmigungen wie Bürger der alten UE-Länder.
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